Wenn du denkst, Berlin ist ein chaotischer Ort, dann warte, bis du etwas über die bezirkliche Selbstverwaltung hörst. Die macht selbst den wildesten Rave in Friedrichshain-Kreuzberg zum Kinderspiel.
Zuerst mal, diese Selbstverwaltung ist so wichtig, dass sie sogar Verfassungsrang hat (Artikel 68–77 der Verfassung von Berlin). Ja, du hast richtig gehört, die ist in der Verfassung. Kein Scherz.
Es gibt zwei Verwaltungsorgane, die sich um den ganzen Kram kümmern: die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt (BA). Die BVV ist so etwas wie das Parlament des Bezirks, gewählt von den Bürgern des Bezirks. Und das BA? Die sind diejenigen, die die Arbeit erledigen. Jedes BA hat einen Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträte. Sie sind nicht nur für die Partyplanung verantwortlich, nein, sie erledigen auch die ernste Arbeit.
Jetzt könnte man meinen, die Bezirke sind wie kleine Königreiche, richtig? Falsch! Trotz ihrer Größe sind sie nicht wie Landkreise und haben auch nicht den Status einer Kommune. Sie sind eher „Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechtspersönlichkeit“ (§ 2 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz). Klingt kompliziert? Ja, ist es auch.
Im Jahr 2008 haben sie die Sache noch weiter verwirrt und alle Bezirksämter gleich strukturiert. Dabei wurden mehrere Fachämter zu größeren Einheiten zusammengefasst. Weil, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht, oder?
Zu guter Letzt haben wir noch die Einteilung in Ortsteile und die sogenannten „Statistischen Gebiete“. Diese sind zum Beispiel das Bayerische Viertel in Schöneberg, wo die Straßen nach bayerischen Städten benannt sind. Also, wenn du dich jemals in Berlin verirrst und plötzlich eine „Münchner Straße“ siehst, bist du wahrscheinlich in einem dieser „Statistischen Gebiete“.
So, das war’s. Berliner Bezirksverwaltung in einem Nussknacker. Kompliziert? Ja. Verrückt? Absolut. Aber hey, das ist Berlin. Was hast du erwartet?
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgliederung_Berlins
